Das AKW Mühleberg
Das Atomkraftwerk Mühleberg der Bernischen Kraftwerke BKW-Energie AG, liegt am linken Aareufer flussabwärts rund 14 km westlich von Bern. Folgende 7 Gemeinden umgeben das AKW: Radelfingen, Wohlen, Frauenkappeln, Mühleberg, Ferenbalm, Wileroltigen und Golaten.
Die Notfallschutzplanung, die bei einem Reaktourunfall in Mühleberg zum Zuge käme, teilt die Schweiz in 3 Alarmzonen auf, in denen unterschiedlich schnell und gründlich informiert werden soll: Zone 1 bis 2,8 Kilometer, Zone 2 bis 20 Kilometer und Zone 3 der Rest der Schweiz. Der Kathastrophenschutz der Schweiz ist nicht auf eine Reaktorkatastrophe in Mühleberg vorbereitet. Es fehlt an vielem: an konkreten Evakuationsplänen, an genügend rasch bezugsbereiten "Schutzräumen", an Strahlen -Messinstrumenten und an Behandlungsplätzen für Strahlenkranke. Die Schweizerischen Behörden gehen bei der Notfallschutzplanung von Annahmen aus, die das reale Risiko bei weitem unterschätzen. Im Notfall wird sich das Verwirrspiel um Grenzwerte und Sicherheitsmassnahmen wie es bei der Tschernobylkatastrophe 1986 der Fall war, wiederholen.
Mühleberg, ein Reaktor der ersten Generation!
Mitte der sechziger Jahre planten die damaligen Bernischen Kraftwerke AG (BKW), ein Atomkraftwerk zu errichten. Nach einer Ausschreibung vereinigten sich zwei Anbieter für Teilanlagen zu einem Konsortium, das die Anlage gemeinsam errichten sollte. Der eine Partner war die GETSCO, eine Tochterfirma des US-amerikanischen General Electric Konzerns. Dieser Partner war für die nuklearen Teile zuständig. Der andere Partner war die schweizerische Brown Boveri & Cie (heute ABB), die für die konventionellen Teile, wie Turbinen, elektrische Anlagen und weitere Systeme zuständig war. Der amerikanische Partner gab vor, welcher Reaktortyp errichtet werden sollte. Es war ein flusswassergekühlter Siedewasserreaktor des Typs BWR-4; als Containnent wurde das sogenannte Mark-I-Containment von General Electric gewählt.
Das Mark-I-Containment ist eine ältere Entwicklung aus den USA und wurde schon zu Beginn der Siebziger Jahren aufgegeben und durch andere Konstruktionen mit sicherheitstechnischen Vorteilen ersetzt. Bereits während dem Bau des AKW-Mühleberg, konstruierten die Techniker von General Electric aufgrund von Sicherheitsmängeln das Mark-II- und als letzten Typ das Mark-III-Containment (Leibstadt).
Das Eidgenössisches Verkehrs- und Energiedepartement (EVED) erteilte der BKW am 21.7.1965 die Standortbewilligung. Der Auftrag für das Atomkraftwerk Mühleberg wurde am 1. September 1966 unterzeichnet. Vereinbart wurde eine "schlüsselfertige Lieferung". Am 1. April 1967 erfolgte der erste Spatenstich. Die Bauarbeiten wurden bis 1971 weitgehend beendet. Nachdem zuvor schon verschiedene Systeme kalt (ohne Brennstoff) getestet worden waren, erfolgte am 1. März 1971 die erste Kritikalität (Erste Kettenreaktion im Reaktor unter Abgabe von Radioaktivität und Energie).
Um den Zusammenhang der Atomenergienutzung mit den Atombomben zu vertuschen vollzogen die AKW-Betreiber und der "Schweizerische Verein für Atomenergie" (SVA) anfangs Siebziger Jahre einen Interessanten Sprachwechsel. Bis 1971 findet sich in praktisch allen Veröffentlichungen immer die Bezeichnung "Atomkraftwerk Mühleberg" oder die Kurzform "AKM", später wurde dann auf die harmlosere Bezeichnung "Kernkraftwerk Müleberg" bzw. "KKM" umgestellt.
Erster Grossunfall
Im Sommer 1971 war von der Bewilligungsbehörde ein Betrieb bis maximal 50% der vollen Last erlaubt. Bei Versuchen in diesem Lastbereich kam es am Abend des 28. Juli 1971 zu einem folgenschweren Brand im Maschinenhaus. Die Ursache war ein Austritt von Hydrauliköl aus dem Steuerölsystem der Turbogruppe B. Der Brand führte zu Zerstörungen im Maschinenhaus. Es wurden aber auch verschiedene Kabel betroffen, die Sicherheitssysteme mit Strom versorgen sollten. Einige Sicherheitssysteme fielen wegen Fehlern in ihrer Stromversorgung aus. Ausgefallen sind eines der beiden Toruskühlsysteme, eines der beiden Vergiftungssysteme sowie einige weitere Teilsysteme. Später fiel das Notabluftsystem vollständig aus. Somit waren mehrere Sicherheitssysteme nicht mehr verfügbar. Auf der Kontrollwarte gab es eine große Zahl von Fehlalarmen. Deswegen war der überblick über den Anlagenzustand für das Betriebspersonal nur schwer möglich. Mit den verbliebenen funktionsfähigen Sicherheitssystemen konnte die Anlage abgefahren werden. Das Abfahren war zum Störfallzeitpunkt einfacher als bei einem schon langjährig in Betrieb befindlichen Reaktor, weil in Mühleberg damals aufgrund der kurzen Betriebszeit viel weniger Nachwärme abzuführen war. Es gelang erst nach mehreren Stunden den Brand zu löschen, allerdings nur unter Zuzug externer Wehren. Die Inbetriebnahme der Anlage musste unterbrochen werden, um zunächst die Brandschäden auszubessern. Die Schadensbeseitigung allein kostete 22 Mio Franken.
Geschichte der Siedewasserreaktoren
Das Prinzip des Siedewasserreaktors wurde in den Fünfziger Jahren in den USA entwickelt. Träger der technischen Entwicklung war General Electric, einer der grossen Konzerne des Elektroanlagenbaus in den USA. Der erste Siedewasserreaktor, der vornehmlich zur Stromerzeugung gebaut war, war der 1955 bestellte und 1960 in Betrieb genommene Reaktor Dresden-1 (USA). Diesem folgten zunächst einige technisch noch sehr unterschiedlich ausgeführte Prototypreaktoren. Einige davon wurden in den USA errichtet, andere wurden von General Electric in andere Länder exportiert, die für die Atomenergienutzung gewonnen werden sollten. Diese Länder waren die Bundesrepublik (3 Anlagen), Indien (2), Italien (1), Niederlande (1). Diese Prototypreaktoren, sind inzwischen bis auf einen stillgelegt. Sie wurden nicht kommerziell erworben, sondern durch nationale bzw. internationale Programme subventioniert. Den Durchbruch erreichte General Electric erst, als ein Serienreaktor entwickelt wurde. Es war der Siedewasserreaktor mit Mark-I-Containment.
Bewilligungen und Historische Momente AKW Mühleberg
21.07.1965 |
Standortbewilligung |
21.03.1967 |
1. Teilbaubewilligung |
07.03.1968 |
2. Teilbaubewilligung |
24.02.1971 |
Inbetriebnahmebewilligung (1. Phase) |
13.05.1971 |
Inbetriebnahmebewilligung (2. Phase) und prov. Betriebsbewilligung (bis Ende 1971) befristet; dann verlängert bis Ende 1972, sowie alle 6 Monate bis Ende |
28.07.1971 |
Brand im Maschinenhaus |
(Ende) 1971 |
prov. Betriebsbewilligung verlängert bis Ende 1972 |
06.11.1972 |
kommerzielle Inbetriebnahme |
1972- 1974 |
Betriebsbewilligung alle 6 Monate bis Ende 1974 |
Okt. 1974 |
Speisewasserverteilringe müssen ausgewechselt werden, Risse |
1975-1980 |
Betriebsbewilligung alle 12 Monate bis Ende 1980 |
23.07.1976 |
Freigabe HSK um Leistungserhöhung von 5.3% |
23.12.1980 – 85 |
Befristete Betriebsbewilligung für 5 Jahre bis Ende 1985 |
07.12.1983 |
Ausbau Zwischenlager für radioaktive Abfälle |
13.11.1985 |
Befristete Betriebsbewilligung bis 31.12.92 |
1986 |
Filterpanne im AKW Mühleberg |
1986 |
Ersatz der rissbefallenen Umwälzschlaufen |
05.07.1988 |
Notfallsystem SUSAN |
~1989 |
BKW stellt Antrag auf unbefristete Betriebsbewilligung |
1989 |
Inbetriebnahme des Notstandsystems SUSAN |
1991 |
Entdeckung der Kernmantelrisse in Mühleberg |
14.12.1992 |
Verlängerung Betriebsbewilligung bis 31. Dezember 2002, Leistungserhöhung 10 % |
1992 |
Kt. Bernische Abstimmung |
1995 |
BKW stellt erneut Antrag auf unbefristete Betriebsbewilligung |
1995 |
Versuche mit Stickstoffbeimengung zur Reduktion der Kernmantelrisse |
26.08.1997 |
1. Entscheid Europäischer Gerichtshof |
1997 |
Einbau der Kernmantelanker im AKW Mühleberg |
28.10.1998 |
Verlängerung Betriebsbewilligung bis 31. Dezember 2012 BR Leuenberger |
13.09.2001 |
2. Entscheid Europäischer Gerichtshof |
2002 |
Abstimmung Strom ohne Atom |
17.2.2010 | Boden mit radioaktiven Stoffen belastet |
Home |