Fokus Anti-Atom Info 19 (August 2024)

Inhalt:
1 Langzeit-Un-Sicherheit
1 Der Atomausstiegs-Betrug
3 Neue Atomkraftwerke, Nein Danke
3 SMR AKW, alles wird besser?
4 Beznau: Welt-ältestes AKW
5 Das Prinzip Verantwortung
5 Beznau Gefährdung durch Hochwasser
7 Ein Hochwasser Beispiel
8 Radioaktive Chemie Abfälle
14 Atomwaffenverbot für die Schweiz
16 Schweizer AKW sind nicht TOP!

Editorial: LANGZEIT-UN-SICHERHEIT!
Im Atomkonsens (Ausstieg aus der Atomstromproduktion) des
Jahres 2000 wurden in Deutschland mit den AKW Betreibern
Reststrommengen bestimmt, welche noch atomar erzeugt
werden dürfen. Im Herbst 2010 wurden diese durch eine Lauf-
zeitverlängerung ersetzt. Nach dem Supergau im japanischen
Fukushima im März 20211 beschloss der Deutsche Bundestag
Rest-Laufzeiten, einen Ausstiegsplan in welcher Reihenfolge
die AKW bis 2022 vom Netz gehen werden. Aufgrund des Uk-
rainekriegs ging dann das letzte deutsche AKW 2023 vom Netz.

Das AKW Beznau2 erhielt aufgrund seiner vielen Vorfälle im
ersten Jahrzehnt seines Betriebs erst 2004 die unbefristete Be-
triebsbewilligung1. Heute haben alle laufenden CH-AKW eine
unbefristete Betriebsbewilligung. Mit der Inkraftsetzung des
neuen Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 folgte die Re-
gelung, die Betriebsbewilligung grundsätzlich unbefristet zu er-
teilen, eine Befristung wäre jedoch aus Sicherheitsgründen zu-
lässig. Seit damals gilt bezüglich der Laufzeit der Schweizer
AKW folgende Auslegung: «Die Schweizer AKW dürfen laufen,
solange sie gemäss der Aufsichtsbehörde ENSI2 sicher sind.»
Die AKW wurden seinerzeit Material- und Anlagentechnisch für
eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren ausgelegt. Die AKW- Beznau
und Gösgen haben diese Grenze bereits übertreten. Beznau
reichte deshalb 2017 einen Langzeitsicherheitsbericht mit ei-
nem Betriebshorizont von bis zu 60 Betriebsjahren ein und
Gösgen 2018 für einen AKW-Betrieb von weiteren 10 (50) Jah-
ren.

Die Atomlobby aus Politikern und AKW-Betreibern fordern nun
einen Langzeitbetrieb der CH-AKW von 60 oder gar 80 Jahren.
Unterdessen ist das AKW Beznau1 (1969) bereits 55-Jährig, ge-
folgt von Beznau2 (1971) 53-jährig und Gösgen (1979) 45-Jäh-
rig. Das «jüngste» AKW Leibstadt (1984) wird dieses Jahr 40-
jährig, 2022 reichte Leibstadt dem ENSI den Bericht zur Lang-
zeitsicherheit vor. Das ENSI wird wohl Ende 2024 über dessen
nächste 10 Jahre entscheiden.
Alle 10 Jahre müssen die CH AKW gemäss Kernenergiegesetz
Art. 34 aus dem Jahre 2017 zusammen mit der Periodischen
Sicherheitsprüfung PSÜ einen Langzeitsicherheitsnachweis er-
bringen. Wer nun glaubt, dass für diese 10 Jahresberichte die
AKW gründlich zerlegt und geprüft werden täuscht sich, viele
Sicherheitsbelege werden mit theoretischen Berechnungen er-
bracht. Die kann man am besten am AKW Beznau erkennen.
Beim Bau eines Reaktors werden immer Metallproben dessel-
ben Materials wie der Reaktordruckbehälter in den Reaktor
eingelegt. Diese erlauben es die Proben welche dieselben Alte-
rungsprozesse wie der Reaktordruckbehälter selbst durchle-
ben bei Revisionen auszubauen und untersuchen zu können.
Beim Reaktor des AKW Beznau1 ist dies nicht möglich; der
letzte sogenannte «Bestrahlungsprobesatz» wurde 2010 ent-
nommen.
Die Schweiz kannte keine Laufzeitbeschränkungen und somit
auch keine Laufzeitverlängerungen, somit auch kein Abstellda-
tum für die Schweizer Reaktoren. Die Einforderung des Lang-
zeitsicherheitsberichts ist das Eingeständnis dafür, dass die
AKW dereinst für 40 Jahre ausgelegt wurden. Eigentlich wäre
es logisch, dass die AKW je länger sie betrieben werden, desto
häufiger und gründlicher einen Sicherheitsnachweis erbringen
müssten und nicht wie bisher erst alle 10 Jahre. Was, wenn
Morgen eines der AKW aus technischen Gründen aufgrund der
Regelung «Solange sie sicher…» abgeschaltet werden müsste?
Für den Betreiber ein ökonomischer Supergau! Banken kennen
dieses «To Big to Fail» Problem. Auch deshalb brauchen wir
den fehlenden Plan zum vor Jahren durch das Volk beschlosse-
nen Atomausstieg. JJ