Revision Strahlenschutzverordnung
Bis zum Februar 2016 lief die Vernehmlassung zur revidierten Strahlenschutzverordnung (1994).
Die Freigrenzen in der Strahlenschutzverordnung werden an diejenigen der europäischen Richtlinien angepasst. Die Freigrenzen definieren die Aktivität, unterhalb welcher ein radioaktiver Stoff als unbedenklich gilt. Durch die Harmonisierung dieser Werte mit der EU werden beim grenzüberschreitenden Warenverkehr Probleme vermieden.
http://www.bag.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/01217/index.html?lang=de&msg-id=59102
„Freimessen“ beim AKW-Rückbau Ein Artikel der ippnw